Beitragskalkulation der PKV und der GKV

2. Juli 2008

in Krankenversicherung

Wie in der letzten Woche angekündigt, möchte ich heute etwas näher auf die Unterschiede in der Beitragskalkulation beider Krankenversicherungssysteme eingehen.

Die gesetzliche Krankenversicherung

Kennzeichnend für die gesetzliche Krankenversicherung ist das so genannte “Solidarprinzip”. Das bedeutet: Jedes Mitglied zahlt einen Beitrag entsprechend seines eigenen Leistungsvermögens und jeder erhält die gleichen Leistungen. Dabei sind das Alter und der Gesundheitszustand des Versicherten völlig irrelevant.

Aus einer Statistik des Bundesministeriums für Gesundheit vom 1.5.2006 geht hervor, dass zu diesem Zeitpunkt 70,4 Millionen Menschen Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung waren. Davon sind 28,6% beitragsfrei mitversicherte Familienangehörige und 24% Rentner. Hinter den verbleibenden 47,4% der Versicherten verbergen sich die freiwillig versicherten und die Pflichtversicherten, zu denen auch Arbeitslose zählen.

Die meisten Rentner zahlen nur geringe Beiträge zur Krankenversicherung, so dass die durch sie verursachten Krankheitskosten deutlich über ihrem Beitragsniveau liegen. Hieraus lässt sich nun unter Berücksichtigung der Arbeitslosenzahlen folgern, dass etwa 45% der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung gemeinsam die Kosten von allen Versicherten tragen.

Die Höhe der nötigen Krankenversicherungsbeiträge bemisst sich anhand des Umlageverfahrens. Umlagverfahren heißt, dass die Beiträge des aktuellen Monats die Leistungen eben dieses Monats decken müssen. Das eingenommene Geld wird also jeden Monat gleich wieder ausgegeben. Dadurch werden in der gesetzlichen Krankenversicherung im Prinzip keine Rücklagen aufgebaut.

Welche Folgen aus der zunehmenden Alterung unserer Bevölkerung für die Beiträge resultieren, kann sich jeder leicht überlegen. Dem kann nur wirksam entgegen gewirkt werden, indem man die Leistungen der gesetzlichen Versorgungssysteme nach unten anpasst.

Die private Krankenversicherung

Hier wird jeder anhand seines Alters, Geschlechts und Gesundheitszustands bewertet. Der Beitrag ist unabhängig vom Einkommen. Stattdessen wird der Beitrag so kalkuliert, dass damit die Krankheitskosten bis zum Tod beglichen werden können, ohne dass Leistungen angepasst werden (hierauf verzichten fast alle Versicherer explizit in ihren Bedingungen).

Damit dies gewährleistet ist, werden die Altersrückstellungen aufgebaut. Als zusätzliche Beitragsentlastungswerkzeuge dienen der gesetzliche Zuschlag von 10% auf den Krankentarif und die bei einigen Anbietern möglichen Beitragsentlastungstarife. Im Grunde müsste dies dazu führen, dass die Beiträge in der privaten Krankenversicherung während der gesamten Laufzeit konstant bleiben.

Dem ist natürlich nicht so, denn: Der Versicherer kann/darf weder die Inflation, noch den medizinischen Fortschritt von vorneherein in die Prämie einkalkulieren. Diese beiden Faktoren führen allerdings zu einer Kostensteigerung von etwa 3-5% pro Jahr. Folglich muss ein privater Krankenversicherer die Prämie im Schnitt um eben diese 3-5% pro Jahr erhöhen.

Zusammenfassend lässt sich also sagen, dass sowohl die Beiträge in der privaten, als auch diejenigen der gesetzlichen Krankenversicherung langfristig steigen müssen. Beide Systeme unterliegen der Inflation im Gesundheitswesen. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung kommt erschwerend noch die Alterung der Bevölkerung hinzu, so dass die Private vom Preis-Leistungsverhältnis die bessere Wahl bleiben wird.

In der kommenden Woche werde ich Ihnen den Beitragsverlauf eines Versicherten in der privaten Krankenversicherung aufzeigen.

Liebe Grüße

Ihr Stefan Kuhnert

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